Ultraschall
Im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge haben Sie im Verlauf einer normalen Schwangerschaft Anspruch auf drei Ultraschalluntersuchungen. Darüberhinaus gehende, zusätzliche Ultraschalluntersuchungen ermöglichen jedoch eine bessere Beurteilung des Wachstums und der Organentwicklung des Kindes – zu Ihrer Sicherheit und der des Kindes. Gleichzeitig kommen zusätzliche Untersuchungen dem Bedürfnis entgegen, das Baby öfter zu sehen und die Entwicklung zu verfolgen.
Spezielle Ultraschalluntersuchungen
Früher Fehlbildungsultraschall / Ersttrimester-Screening (11+0 -13+6SSW)
Bereits in dieser frühen Schwangerschaftswoche lassen sich eventuell frühzeitig zahlreiche Fehlbildungen ausschließen (frühe Fehlbildungsdiagnostik) bzw. Hinweise auf mögliche Entwicklungsstörungen nachweisen. Durch die Messung der fetalen Nackentransparenz (NT) kann man zudem das individuelle Risiko einer Trisomie 21 und auch anderer erblicher Störungen (Trisomie 13, 18 und Turner-Syndrom) abschätzen. Die Sicherheit der Voraussage von chromosomalen Störungen kann durch die Bestimmung von zwei Schwangerschaftshormone (HCG und PAPP-A) nochmals verbessert werden. Dieser Test nennt sich dann I-Trimester Screening und bietet eine Sicherheit für die Detektion von chromosomalen Auffälligkeiten von ca. 90%.
Hierbei handelt es sich jedoch um IGel-Leistungen, d.h. die Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen.
Spezielle Fehlbildungsdiagnostik mit fetaler Echokardiographie (19. – 22. SSW)
Diese Untersuchung ist wesentlich umfangreicher als der gemäß den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehene Ultraschall. Sie liefert aussagekräftige Bilder und verursacht nach heutigem Kenntnisstand selbst bei wiederholter Anwendung keine Schäden bei Mutter und Kind. Mit Hilfe der Ultraschalldiagnostik kann somit eine Vielzahl von Fehlbildungen oder Erkrankungen des Kindes erkannt und vor allem auch ausgeschlossen werden.
Andererseits muss jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass auch bei moderner apparativer Ausstattung, größter Sorgfalt und umfassenden Erfahrungen des Untersuchers nicht alle Fehlbildungen oder Erkrankungen erkannt werden können. Ein weiterer Bestandteil dieser Untersuchung ist die Echokardiographie. Damit beurteilen wir die Lage, Größe und Symmetrie des Herzens, die Anatomie der Herzstrukturen, die Funktion der Herzklappen, die Herzfrequenz und die Lage der großen Gefäße.